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Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe September 2018

Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe September 2018

Und es geschah am hellichten Tag

Die Vergewaltigung einer alleinstehenden Frau anlässlich eines Weiterbildungsseminars bleibt ungesühnt, weil sie sich bei den Befragungen durch die Polizei nicht wie ein klassisches Opfer verhält.Eine alleinstehende Frau Anfang dreissig (Stefanie) arbeitet im Dienstleistungs-Sektor und nimmt an einem Weiterbildungsseminar ihres Arbeitgebers statt. Es kommen Teilnehmer aus verschiedenen Ländern zusammen und nach den anstrengenden Seminartagen herrscht an den Abenden beim Essen eine gemütliche und lockere Atmosphäre. Der Alkohol fliesst, man unterhält sich persönlich, kommt sich ein bisschen näher, Witze fliegen hin und her (wohl auch über sexistische Themen), doch hält sich die Stimmung in schicklichem Rahmen.Eines Abends stellt ihr nach dem Abendessen (das ein bisschen länger gedauert hat) ein verheirateter Seminarteilnehmer aus einem anderen Land durchs Hotel nach. Als sie sich in ihr Hotelzimmer flüchten will, dringt er ungefragt ein, wirft sie auf das Bett und vergewaltigt sie, obwohl sie sich verbal und körperlich wehrt, doch schenkte er ihrer Abwehr keine Beachtung.Es gelingt ihr, sich zu befreien, will Hilfe holen und rennt nackt über die Hotelflure. Doch ihr Peiniger setzt ihr nach, holt sie ein und vergewaltigt sie ein zweites Mal.Da sie ihren Job nicht verlieren will und ihren verheirateten Vergewaltiger nicht kompromittieren, verschweigt sie den Vorfall bei Ihrem Arbeitgeber. Sie fasst jedoch Mut, das Vorkommnis rechtlich anzugehen und will für sich selber einstehen. Sie geht zur Polizei und ins Spital, obwohl sie sich schämt, um das Vergehen zur Anzeige zu bringen.Doch dort wird sie nicht ernst genommen, sogar noch gedemütigt, weil sie sich in den stundenlangen Befragungen nicht wie eine traumatisierte Frau verhält, aufrecht und klar bleibt, gefasst von den Übergriffen berichtet. Sie will sich Gehör verschaffen und anderen Frauen Mut machen, die gegen ihren Willen missbraucht worden sind, um gegen ihre Peiniger vorzugehen. Denn es kann nicht sein und gibt niemandem das Recht, gegen den Willen eines Menschen deren persönlich und körperliche Integrität durch Übertreten der Tabuzone zu missachten oder in Frage zu stellen. Ein Nein ist ein Nein und bleibt ein Nein!Sie ist überzeugt, dass sie sich selber heilen kann, wenn ihre Stimme gehört wird, doch kämpft sie wie Dona Quijote gegen die Windmühlen der Justiz. Die zieht eine Anklage erst in Betracht, wenn die Umstände als glaubwürdig erachtet werden (wer immer das beurteilt). Ein Vergewaltigungs-Opfer hat sich gefälligst wie eines zu benehmen, muss deprimiert sein, am Boden zerstört und Verzweiflung an den Tag legen und sich in der Opferrolle «gefallen», so zynisch das klingen mag.Bei der Beweiswürdigung hinsichtlich der Frage, ob der Täter davon ausgegangen war, sein Opfer hätte in den Missbrauch eingewilligt, oder nicht, kommt es auch auf das Opferverhalten zum massgeblichen Zeitpunkt und danach an.Zeigt sich dieses scheinbar unbeeindruckt von der verbrecherischen Willkur des Vergewaltigers, so legt dies den Schluss nahe (so die Interpretation der Strafverfolgungsbehörden), dass das Opfer nicht alles für die Vermeidung der Gewalttat unternommen hat.Welch ein Hohn für eine vergewaltigte Frau, die die Kontrolle über sich selber behalten will, für sich selber einstehen und sich und dem Geschehen eine Stimme geben. Ungeachtet der ihr zugefügten seelischen und emotionalen Verletzungen, die sie selbst ihren besten Freunden verschweigt aus Scham vor sich selber.Als der Staatsanwalt die Anzeige nicht weiter verfolgt und die Klage einstellt, mit der Begründung, ihre Aussage sei zu wenig dramatisch, bricht für Stefanie eine Welt zusammen. Sie fühlt sich ein zweites Mal vergewaltigt, missbraucht von der Willkür der Justiz. Die scheint die nicht eindeutig beweisbare Untat eines Sexualstraftäters mehr zu schützen, als die Integrität einer vergewaltigten Frau. Vor allem, da ihr Vergewaltiger ein Wiederholungstäter ist und schon einmal eine solche Klage gegen sich hatte. Trotzdem kommt es nicht zur Anklage, weil sich Stefanie nicht dramatisch genug verhalten habe.Wie durchgeknallt muss unsere Rechtsprechung sein, wenn sie einem Vergewaltigungs-Opfer nur die Rolle der Verzweifelten zu erkannt, um Anklage gegen einen Vergewaltiger erheben zu wollen?Stefanie hat endgültig das Vertrauen verloren, in die Menschen, in die Justiz und in die Rechtsprechung. So kam sie vor 6 Monaten in meine Praxis.Deshalb ergeht mein Aufruf an Euch Alle: Steht auf und helft Euch und Euren Mitmenschen, damit sie eine Stimme bekommen! Öffnet Euch für die Heilung Aller!
Geschichte von Daniel Schwander erzählt und HEGAS Chiesa verfasst!

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