Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe März 2018


Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe März 2018
Das Imperium schlägt zurück
oder Strafe durch Krankenkasse
Aus stressbedingter Versäumnis «bestraft» eine Krankenkasse eine eingereiste Arbeitnehmerin aus Deutschland mit einem 50% Aufschlag auf die Krankenkassen-Prämie für 6 Monate.
Und eine mysteriöse Laborrechnung über 300 Franken lässt den Verdacht aufkommen, dass hier auf Kosten einer besorgten Patientin kräftig Reibach gemacht worden ist, ohne detaillierte Angaben zu jeder Rechnung zu machen.
Im Januar 2017 wanderte Wiebke aus Deutschland in die Schweiz ein, weil sie hier eine Arbeitsstelle gefunden hatte. Sie meldete sich damals bei einer Krankenkasse für eine Offerte an, vergass dann aber, den Vertrag abzuschliessen, weil die Stress mit ihrem Partner hatte. Sie verliess ihn kurz darauf und versäumte in dem Durcheinander, die Krankenkassen-Offerte abzuschicken. Ein halbes Jahr nach Einwanderung fand sie eine neue Wohnung und die alte Offerte jener Krankenkasse wieder.
Als sie sich bei der wieder melden wollte, beschied man ihr, dass sie jetzt für 6 Mt. eine Strafe in Höhe von 50% Zuschlag bezahlen müsse, weil sie sich nicht fristgerecht angemeldet hatte. Die Frau viel aus allen Wolken, denn zum ganzen Stress und Ärger bestrafte man sie noch für ihr Versäumnis. Was ist das für ein verrücktes System, dass man keine Gnade vor Recht ergehen lässt, sondern stur auf den Paragraphen reitet?
Auf der Aufenthaltsbewilligung wird nämlich vermerkt, dass eine Krankenkassen-Anmeldung obligatorisch sei. Darin kann man sehen, dass unsere Versicherungen – vor allem die Krankenkassen-Versicherungen – viel Macht haben. Sie hätten ja in diesem Falle auch sagen können: «Gut, Sie waren ein halbes Jahr nicht versichert, also bezahlen wir auch rückwirkend nichts», aber ein «Strafzoll» in Höhe von 150% der ursprünglichen Krankenkassenprämie ist doch ein ziemlicher Hammer.
Einer Versicherung kann es doch egal sein, ab wann jemand versichert wird, sie zahlt vorher einfach nicht. Punkt. Bestrafung ohne Sinn grenzt an Willkür.
Die gleiche Frau fand wenig später einen Leberfleck an sich. Da Sie so oder so zur Gynäkologin angemeldet war, zeigte Sie ihr den Fleck. Die Gynäkologin nahm sich ihrer an und machte dabei die üblichen Untersuchungen als Gynäkologin. Der Untersuch bei der Ärztin dauerte eine halbe Stunde, war also keine grosse Sache.
Nach einer Weile bekam Wiebke eine Labor-Rechnung über 300 Franken, die sie ein bisschen hoch fand. Da sie keine Ahnung hatte, was das war, fragte sie zurück. Die Ärztin erklärte, «sie habe Abklärungen machen lassen» wegen dem Leberfleck. Kurze Zeit später kam dann eine 2. Rechnung vom Labor über 45 Fr für den Krebsabstrich und eine Arzt-Rechnung für die Untersuchung über 170 Fr. Wiebke bezahlte also über 500 Fr. für eine Untersuchung von einer halben Stunde und es fand sich noch nicht einmal ein Befund.
Was wirklich sauer aufstösst, dass für eine mysteriöse Laboruntersuchung 300 Franken berechnet wurden – die Wiebke nicht bestellt hatte — und hinter dem Rücken der Klientin veranlasst worden war, falls sie überhaupt vorgenommen worden ist. Zwei Mal Willkür zu Lasten einer besorgten Klientin aus unserem grossen Kanton ennet der Grenze.
Und dann wundern wir uns, weshalb unsere deutschen Arbeitnehmer/Innen uns wieder den Rücken kehren, wenn wir sie so unfreundlich und ausbeuterisch behandeln?
Geschichte von Daniel Schwander erzählt und HEGAS Chiesa verfasst!