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Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe Dezember 2017

Kriminaltango im Gesundheitswesen – Ausgabe Dezember 2017

Missbräuchliche Impfung führt zu Körperverletzung

Eine eigenmächtig handelnde Ärztin impft einem 17-jährigen Mädchen ohne Auftrag der Mutter das volle Standard-Impfprogramm und macht sich dadurch des Missbrauchs und der Körperverletzung schuldig. Abgesprochen war eine Gelbfieber-Impfung, da das Mädchen vorher komplett ausgeimpft war.

 

Vor ein paar Wochen hat mir eine alleinerziehende, berufstätige Mutter einer 17-jährigen Tochter angerufen, weil eine Ärztin bei ihrem Kind unerlaubt Impfungen vorgenommen hatte, die nicht abgesprochen waren.

Zum Tatbestand:

Ihre Tochter wollte für ein Auslandsjahr eine Reise in einen anderen Kontinent unternehmen. Zu den bestehenden Impfungen, die alle im Impfbüchlein aufgelistet und nachgeführt waren, hätte das 17-jährige Mädchen lediglich noch die Gelbfieber-Impfung gebraucht. Das hatte die Mutter mit der Ärztin abgesprochen und ihre Tochter dafür hingeschickt. Mit 17 Jahren ist ein Mensch zwar noch nicht mündig, aber urteilsfähig. Die Mutter selber konnte leider nicht mitgehen, denn sie war in einen stressigen Fultime-Job engagiert.

Als das Mädchen wieder nach Hause kam, hatte sie befremdende Neuigkeiten zu berichten.
Das Mädchen bekam von der Ärztin 4 Spritzen verabreicht und hatte sich noch darüber gewundert. Die Ärztin sei jedoch auf ihre Fragen nicht eingegangen, sondern habe einfach die Mehrfach-Impfungen vorgenommen.

Als die entsetzte Mutter das hörte, habe sie sofort bei der betreffenden Ärztin Erkundigungen eingezogen und heraus gefunden, dass an ihrer Tochter das volle Impfprogramm vorgenommen worden sei.
Statt nur für Gelbfieber geimpft zu werden, habe die Ärztin dem 17-jährigen Mädchen widerrechtlich das volle Standardprogramm verabreicht, es also auch noch gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Pneumokokken (Lungenentzündung), Meningokokken C (Hirnhautentzündung) und Influenza (echte Grippe) geimpft.

Die Mutter war verständlicherweise ziemlich entsetzt und aufgebracht und stellte die Ärztin zur Rede, was das sollte, denn sie habe ihr einen klaren Auftrag gegeben, nämlich lediglich Gelbfieber zu impfen. Das Kind war davor voll ausgeimpft gewesen und alle wichtigen Impfungen bereits erfolgt – wie aus dem Impfbüchlein hervor gegangen sei. Die Impfungen waren nicht nur unnötig gewesen, sondern fanden widerrechtlich und missbräuchlich statt. Die Ärztin hatte sich also der Körperverletzung strafbar gemacht.

Die fehlbare Ärztin hat sich dann rausgeredet und behauptet, dass das viel kostengünstiger gewesen sei (für wen denn?). Sie spielte überdies den Ball zurück und sagte, dass sie, die Mutter, selber schuld sei, wenn sie ihre Tochter zum Impfen nicht begleite, um zu kontrollieren, ob alles mit rechten Dingen zugehe. Und sie sei eine schlechte Mutter, wenn sie ihre 17-jährige Tochter alleine zum Arzt gehen lasse. Doch wie hätte das die Mutter mit ihrem Fultime-Job bewerkstelligen sollen?

Als mir die Mutter anrief, war sie ziemlich aufgebracht und schockiert, wie diese Ärztin unverantwortlich über den Kopf ihrer Tochter und ihr hinweg missbräuchlich gehandelt hatte. Sie hatte eindeutig keinen Auftrag bekommen, ausser Gelbfieber irgend etwas anderes zu impfen. Das stellte klar einen Missbrauch dar, der in Körperverletzung mündete.

Bei juristischen Abklärungen hatte sich jedoch gezeigt, dass es rechtlich scheinbar keine Handhabe gibt, wie man eine solche Ärztin belangen und diese zur Rechenschaft ziehen kann. Es scheint, dass die Beweislage in einem solchen Falle beim Kunden liegt, weil dieser den Auftrag nur unvollständig (weil telefonisch?) erteilt hatte? Der Aufwand wäre riesig und es gäbe keine Sicherheit, dass man rechtlich Erfolg haben würde. Also wird diese Mutter die Angelegenheit leider wohl auf sich beruhen lassen müssen.

Der Tatbestand der Körperverletzung jedoch bleibt bestehen und ist rechtlich klar. Ein Arzt darf nur jemanden stechen, um eine Spritze zu machen, wenn ein klarer Auftrag gegeben wird.

Wir sind ziemlich ratlos, was wir jetzt unternehmen können, um dieser Mutter und ihrem Kind zu helfen.

Gibt es Anwälte, die mit solchen Grenzüberschreitungen seitens der Ärzte Erfahrungen haben und wissen, wie man einen solchen Fall angehen müsste, um dem eigenmächtigen Missbraucht durch Ärzte wie diese den Riegel zu schieben?

Es ist natürlich auch ein finanzielles Problem, denn die alleinerziehende Mutter hat keine Zeit, keine Ressourcen und keine finanziellen Mittel, einen solchen Gerichtsfall neben ihrer beruflichen Vollzeitbelastung und dem 17-jährigen Kind durch zu ziehen.

Für zweckdienliche Hinweise sind wir sehr dankbar.



Geschichte von Daniel Schwander erzählt und HEGAS Chiesa verfasst.

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